Ein paar Informationen über uns

Rechts­an­walt Alex­an­der Star­ke beschreibt STARKE.recht GmbH so: “Nach 10 Jah­ren Tätig­keit in einer mit­tel­stän­di­schen Kanz­lei mit Schwer­punkt Wirt­schafts­recht, bin ich mir sicher, dass wir mit einer fle­xi­blen Bou­tique-Kanz­lei näher am Man­dan­ten arbei­ten als in einer grö­ße­ren Ein­heit. Das ist bes­ser für unse­re Man­dan­ten und macht uns selbst mehr Spaß.”

WIR SIND EHRLICH MIT IHNEN.

WIR WOLLEN NICHT FELD, WALD UND WIESE!

Rechts­an­walt Star­ke ist

  • Fach­an­walt für Informationstechnologierecht
  • TÜV-zer­ti­fi­zier­ter Daten­schutz­be­auf­trag­ter und Daten­schutzau­di­tor (DSB-TÜV und DSA-TÜV)
  • Fach­an­walt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Fach­an­walt für Bau- und Architektenrecht

Wir kön­nen also nicht alles, aber eini­ges nach­ge­wie­se­ner­ma­ßen sehr gut.

WIR SIND ERFAHREN.

Daten­schutz­recht spielt in der Finanz­bran­che wie auch in der Bau­bran­che eine gro­ße Rol­le, weil dort eben vie­le Kun­den­da­ten mit erheb­li­cher Detail­tie­fe ins­be­son­de­re im Bereich “Ver­mö­gen” vor­han­den sind.

Wich­ti­ge Erfah­rung mit der Umset­zung von Daten­schutz in Unter­neh­men hat Rechts­an­walt Alex­an­der Star­ke als Inte­rims-Vor­stand der bör­sen­no­tier­ten Vita 34 AG gemacht. RA Star­ke sagt selbst: “Daten­schutz ist eine gro­ße Herausforderung!”

WIR SIND PROFESSIONELL.

Sie errei­chen uns tele­fo­nisch Mon­tag-Frei­tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Wir bie­ten Ihnen elek­tro­ni­schen Zugang zu unse­rer Web­ak­te an (TÜV-zer­ti­fi­zier­te Sicherheit).

Wir hal­ten den Indus­trie­stan­dard an Ver­schlüs­se­lungs­tech­ni­ken für den Email­ver­kehr vor: PGP und S/MIME.

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Was unsere Kunden sagen

DS-GVO: Allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung

Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung ver­pflich­tet jedes Unter­neh­men auf den Daten­schutz von Lie­fe­ran­ten, Mit­ar­bei­tern und Kun­den gro­ßen Wert zu legen. Das gilt natür­lich auch für Daten Drit­ter falls vorhanden.

RECHTMÄßIGKEIT

Gemäß Arti­kel 5 Abs. 1a) DS-GVO müs­sen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auf recht­mä­ßi­ge Wei­se, nach Treu und Glau­ben und in einer für die betrof­fe­ne Per­son nach­voll­zieh­ba­ren Wei­se ver­ar­bei­tet wer­den. Der Text der DS-GVO umschreibt dies mit den Schlag­wor­ten Recht­mä­ßig­keit, Treu und Glau­ben und Trans­pa­renz, ohne die Begrif­fe selbst näher zu defi­nie­ren. Hier ist dann Aus­le­gung sowie Recht­spre­chung gefragt.

ZWECKBINDUNG

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten müs­sen für fest­ge­leg­te, ein­deu­ti­ge und legi­ti­me Zwe­cke erho­ben wer­den und dür­fen daher nicht in einer mit die­sen Zwe­cken nicht zu ver­ein­ba­ren­den Art und Wei­se wei­ter­ver­ar­bei­tet wer­den. Die DS-GVO selbst beinhal­tet kei­ne Begren­zung der Zwe­cke, zu denen eine Daten­ver­ar­bei­tung erfol­gen kann. Daher ist jeder in den Gren­zen der Rechts­ord­nung zuläs­si­ge Zweck vorstellbar.

DATENMINIMIERUNG

Erwä­gungs­grund 39 DS-GVO: Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten soll­ten für die Zwe­cke, zu denen sie ver­ar­bei­tet wer­den, ange­mes­sen und erheb­lich sowie auf das für die Zwe­cke ihrer Ver­ar­bei­tung not­wen­di­ge Maß beschränkt sein. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten soll­ten nur ver­ar­bei­tet wer­den dür­fen, wenn der Zweck der Ver­ar­bei­tung nicht in zumut­ba­rer Wei­se durch ande­re Mit­tel erreicht wer­den kann.

RICHTIGKEIT DER VERARBEITETEN DATEN

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten müs­sen sach­lich rich­tig und erfor­der­li­chen­falls auf dem neu­es­ten Stand sein. Der Ver­ant­wort­li­che hat alle ange­mes­se­nen Anfor­de­run­gen zu tref­fen, damit per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die im Rah­men der Zwe­cke ihrer Ver­ar­bei­tung unrich­tig sind, unver­züg­lich gelöscht oder berich­tigt wer­den. Dies gilt natür­lich nur soweit die Daten einen über­prüf­ba­ren Tat­sa­chen­kern haben.

SPEICHERBEGRENZUNG

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind so zu spei­chern, dass die Iden­ti­fi­zie­rung der betrof­fe­nen Per­son nur so lan­ge mög­lich ist, wie es für die Zwe­cke zu denen sie ver­ar­bei­tet wur­den, erfor­der­lich ist. Die Daten sind also bei Zwecker­rei­chung zu löschen oder anony­mi­sie­ren. Spei­cher­fris­ten müs­sen daher auf das unbe­dingt erfor­der­li­che Maß begrenzt wer­den. Der Ver­ant­wort­li­che muss Fris­ten zur Daten­lö­schung vor­se­hen oder die Daten regel­mä­ßig prüfen.

INTEGRITÄT

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten müs­sen so ver­ar­bei­tet wer­den, dass ihre Ver­trau­lich­keit gewähr­leis­tet ist. Das bedeu­tet, dass Unbe­fug­te kei­nen Zugang zu den Daten selbst sowie zu den Gerä­ten der Ver­ar­bei­tung erhal­ten. Die Inte­gri­tät der Daten erfor­dert Wah­rung der refe­ren­ti­el­len Inte­gri­tät der ent­spre­chen­den Daten­ban­ken. Die Siche­rung gegen ver­se­hent­li­che Ände­rung bzw. Löschung sind genau­so erfor­der­lich wie auch der effek­ti­ve Schutz vor Hackern.

RECHENSCHAFTSPFLICHT

Gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO muss der Ver­ant­wort­li­che die Ein­hal­tung der Daten­schutz­grund­sät­ze jeder­zeit nach­wei­sen kön­nen. Dar­aus resul­tie­ren Infor­ma­ti­ons- und Mit­tei­lungs­pflich­ten des Ver­ant­wort­li­chen sowie umfang­rei­che Rech­te des Betrof­fe­nen. Die Ein­hal­tung der Anfor­de­run­gen des Daten­schut­zes wird von Auf­sichts­be­hör­den geprüft, denen auf Anfor­de­run­gen Aus­kunft zu ertei­len ist. Durch Geld­bu­ßen bis zu 20 Mio. EUR (Art. 92 DDS-GVO) alter­na­tiv bis zu 2% des welt­weit erziel­ten Jah­res­um­sat­zes wer­den schwe­re Ver­stö­ße pönalisiert.

BISHERIGE GESCHÄFTSZAHLEN

Seit wir ange­fan­gen haben, uns in den Daten­schutz ein­zu­ar­bei­ten und nach­hal­ti­ge Bera­tungs­kon­zep­te zu ent­wi­ckeln, haben wir schon vie­le Erfah­run­gen gemacht.

 
Vor­stän­de und Geschäfts­füh­rer beraten
 
Ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se geprüft
 
Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis­se erstellt
 
Daten­schutz­be­auf­trag­te geschult

BERATUNG IM DATENSCHUTZ VOM RECHTSANWALT

Wir bera­ten klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men sowie Ver­ei­ne im Bereich Daten­schutz. Unse­re Bera­tungs­an­ge­bo­te sind modu­lar auf­ge­baut: In einem ers­ten Schritt prü­fen wir die Abwei­chung bzw. Kon­for­mi­tät zur DS-GVO und BDSG (neu) für eine Pau­scha­le. Im zwei­ten Schritt unter­stüt­zen wir Sie auf Basis einer auf­wands­ba­sier­ten Ver­gü­tung dabei, die Lücken zu schließen.

Ihr schneller Draht zu uns

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Park­plät­ze sind in aus­rei­chen­der Zahl vor­han­den. Bar­rie­re­frei­er Zugang mit Aufzug.
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