Rechtsanwalt Alexander Starke beschreibt STARKE.recht GmbH so: “Nach 10 Jahren Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, bin ich mir sicher, dass wir mit einer flexiblen Boutique-Kanzlei näher am Mandanten arbeiten als in einer größeren Einheit. Das ist besser für unsere Mandanten und macht uns selbst mehr Spaß.”
Ein paar Informationen über uns
WIR SIND EHRLICH MIT IHNEN.
WIR WOLLEN NICHT FELD, WALD UND WIESE!
Rechtsanwalt Starke ist
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht
- TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor (DSB-TÜV und DSA-TÜV)
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Wir können also nicht alles, aber einiges nachgewiesenermaßen sehr gut.
WIR SIND ERFAHREN.
Datenschutzrecht spielt in der Finanzbranche wie auch in der Baubranche eine große Rolle, weil dort eben viele Kundendaten mit erheblicher Detailtiefe insbesondere im Bereich “Vermögen” vorhanden sind.
Wichtige Erfahrung mit der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmen hat Rechtsanwalt Alexander Starke als Interims-Vorstand der börsennotierten Vita 34 AG gemacht. RA Starke sagt selbst: “Datenschutz ist eine große Herausforderung!”
WIR SIND PROFESSIONELL.
Sie erreichen uns telefonisch Montag-Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wir bieten Ihnen elektronischen Zugang zu unserer Webakte an (TÜV-zertifizierte Sicherheit).
Wir halten den Industriestandard an Verschlüsselungstechniken für den Emailverkehr vor: PGP und S/MIME.
Was unsere Kunden sagen
DS-GVO: Allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung
Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet jedes Unternehmen auf den Datenschutz von Lieferanten, Mitarbeitern und Kunden großen Wert zu legen. Das gilt natürlich auch für Daten Dritter falls vorhanden.
RECHTMÄßIGKEIT
ZWECKBINDUNG
DATENMINIMIERUNG
RICHTIGKEIT DER VERARBEITETEN DATEN
SPEICHERBEGRENZUNG
INTEGRITÄT
RECHENSCHAFTSPFLICHT
BISHERIGE GESCHÄFTSZAHLEN
Seit wir angefangen haben, uns in den Datenschutz einzuarbeiten und nachhaltige Beratungskonzepte zu entwickeln, haben wir schon viele Erfahrungen gemacht.
BERATUNG IM DATENSCHUTZ VOM RECHTSANWALT
Wir beraten kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine im Bereich Datenschutz. Unsere Beratungsangebote sind modular aufgebaut: In einem ersten Schritt prüfen wir die Abweichung bzw. Konformität zur DS-GVO und BDSG (neu) für eine Pauschale. Im zweiten Schritt unterstützen wir Sie auf Basis einer aufwandsbasierten Vergütung dabei, die Lücken zu schließen.